So macht Grillen Spaß

… man muss nur ein paar einfache Dinge beachten!

Das Wichtigste in Kürze vorab:

  • Beim Grillen niemals brennbare Flüssigkeiten, wie Brennspiritus, Benzin, Lampenöl oder andere hochgefährliche Brennstoffe als Anzündhilfen verwenden oder auf zu langsam brennende Grillholzkohle gießen.
  • Grillgeräte kippsicher im Windschatten und in sicherer Entfernung von anderen brennbaren Materialien aufstellen .
  • Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen, vor allem wenn Kinder in der Nähe sind. Kinder dürfen nicht in Reichweite des Grills spielen – Sicherheitsabstand von mindestens 2 bis 3 Metern.
  • Grillfeuer und die Glut nach dem Grillen vollständig löschen und auskühlen lassen – auch dabei nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Zur Sicherheit einen Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
  • Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Zimmer/in die Wohnung stellen – Es besteht akute Vergiftungsgefahr!
  • Wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Verbrennungen: Die verbrannten Stellen sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 15°C) kühlen und den Notarzt rufen beziehungsweise den Arzt aufsuchen.

Jetzt ist wieder Hochsaison fürs Grillen. Leider führen oft fehlendes Wissen, Leichtsinn und ungeeignete Grillausrüstung zu schlimmen Unfällen. Jährlich 3.500 bis 4.000 Grillunfälle mit bleibenden Schäden. Das muss nicht sein!

Neben Ruhe und Besonnenheit braucht man für sicheres Grillen DIN-EN oder DIN- geprüfte Komponenten:

Bitte beim Kauf darauf achten, dass die Grill-Konstruktion ausreichend stabil und standsicher ist, damit er sich während des Grillens sich nicht verwinden kann. Es dürfen keine scharfen Ecken und Kanten vorhanden sein. Bei Billigprodukten ist dies oft nicht der Fall.

Ein Grill nach DIN EN 1860 – 1 oder nach DIN 66077, am besten noch ein GS-Prüfzeichen gewährleistet die Produkt-Sicherheit.

Sie können Holzkohle oder Briketts verwenden. Jedoch gibt es wie vorher beim Grillgerät auch für die Holzkohle ein Prüfzeichen. Die DIN EN 1860-2 bzw. deren Vorläufer-Norm DIN 51749 stellt sicher, dass diese Produkte hochwertige Ware ohne gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe sind.

Anzünder sollten nach DIN EN 1860-3 geprüften und von DIN-CERTCO zertifiziert sein. Alte DIN 66358. Diese Anzündhilfen können weder verpuffen, noch explodieren und verursachen auch keine Geschmacksbeeinträchtigungen. Verwenden Sie deshalb bitte nur solche Grillanzündhilfen.

Prüfen Sie das Haltbarkeitsdatum! Pastenförmige Anzündhilfen (Gel) nicht nur vor direkter Sonne, sondern auch vor Frost schützen und prüfen, ob sich das Produkt durch unsachgemäße -/ oder Über- Lagerung verflüssigt hat.

Gefahren bei der Verwendung der Grillanzünder

Die "Anzündhilfen" sind die größte Gefahr!

Immer wieder greifen unbelehrbare Grillfreunde zu Spiritus, Alkohol, Lampenöl oder sogar zu Benzin. Dadurch wird es extrem gefährlich:

  • Beim Verdunsten der flüssigen Brennstoffe entsteht ein hochexplosives, brennbares Gas/Luft-Gemisch in Form einer Gaswolke, die bis zu drei Meter Durchmesser haben kann. Beim Anzünden der Grillkohle kommt es dann zu einer Verpuffung, die Ursache von schweren Brandverletzungen ist. Durch einen Flammenrückschlag kann auch der gesamte Brennstoffbehälter (z.B. Spiritusflasche, Benzinkanister) in der Hand explodieren und zu schwersten Brandverletzungen am ganzen Körper führen.
  • Besonders gefährdet sind Kinder in der Nähe des Grills. Bei einer möglicherweise auftretenden Stichflamme oder Verpuffung sind besonders der empfindliche Gesichtsbereich und der Oberkörper der Kinder von Verbrennungen betroffen.
  • Zusätzlich dringen Benzin und Lampenöl in die Holzkohle ein, dies führt zu einer erheblichen Rauch- und Geruchsbelästigung bei der Verbrennung. Die gesundheitsgefährdenden oder giftigen Verdampfungs- und Schwelprodukte einiger Anzündhilfen können auch die Lebensmittel verderben, wenn das Grillgut vor deren vollständigen Verbrennung aufgelegt wird.

Bitte unbedingt beachten:

  • Der Grill gehört ausschließlich ins Freie, ausgenommen sind nur elektrische Tischgrills. Auch keine "Holzkohle-Indoor-Grills"!
  • Nicht unter dem Sonnen- oder Regenschirm grillen (Brandgefahr)!
  • Der Grill muss sicher aufgestellt werden, am besten auf einem ebenen Stück Rasen, auf planen Steinböden oder Terrassen, um ein Umkippen zu vermeiden.
  • Beim Einkauf von Anzündhilfen und Grillkohle auf das Prüfzeichen achten, z.B. DIN-CERTCO Zeichen mit verschiedenen Registriernummern. Die Anzündhilfen können jedoch vielfältige Aufschriften, wie "geprüft", "entspricht DIN ..." oder "Für Camping ..." usw. tragen, die nicht zwangsläufig einen Rückschluss auf die Sicherheit zulassen. Keine nach Alkohol oder scharf riechenden Anzündhilfen verwenden.
  • Bei der Verwendung von flüssigen Anzündhilfen ist darauf zu achten, dass die Flasche über eine Dosierhilfe und eine Auslaufsicherung verfügt, welche einen Flammenrückschlag verhindert.
  • Überlagerte (alte) pastenförmige Anzündhilfen sind dann ggf. flüssig, sowie hierdurch unsicher und als Sondermüll zu entsorgen.
  • Bitte beachten, dass vor dem Auflegen des Grillgutes die Anzündhilfe vollständig verbrannt ist.
  • Legen Sie das Grillgut erst auf, wenn die Flammen beim Durchbrennen erloschen sind und sich auf der Grillkohle eine weiße Ascheschicht zeigt.
  • Da Feuer immer einen besonderen Reiz auf Kinder ausübt, aber die Gefahren für sie am größten sind, empfehlen wir, dass sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand von ca. 2 bis 3 m vom Grill einhalten.
  • Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Zimmer/in die Wohnung stellen – Es besteht akute Vergiftungsgefahr! Auch so genannte Indoor-Grills sind nicht für die Wohnung geeignet.
Quelle: Verbraucherinformationssystem Bayern